Neben der vorbeugenden und pflegerischen Behandlung führen wir eine Reihe von Behandlungen aus, die besonders für Risikopatienten, wie Diabetiker, Rheumatiker und Menschen mit Gefäßerkrankungen angezeigt sind.
Die Behandlungen von medizinisch indizierten Fußschäden und -erkrankungen werden von uns in enger Zusammenarbeit mit Fachärzten wie z.B. Hausarzt, Dermatologe, Orthopäde, Diabetologe, Venologe, Kardiologe und den Orthopädieschuhmachern durchgeführt.
Zu den Patienten mit der Indikation einer podologischen Fußbehandlung gehören neben den schon erwähnten Risikogruppen zum Beispiel auch Patienten die nach operativen Eingriffen des Fußes zu notwendigen Nachbehandlungen an uns überwiesen werden.
Übrigens: mit dem Podologengesetz vom 02.01.2002 und der damit verbundenen bundeseinheitlichen Ausbildung und Prüfungsordnung, gehört der Beruf des Podologen/ der Podologin zu den medizinischen Assistenzberufen.